Rechtsanwalt Marco
Wartat,
Jahrgang 1972, studierte von 1994 bis 2001 an der Universität Rostock.
Nach dem in
Mecklenburg-Vorpommern
absolvierten Referendariat war er zunächst von 2004 bis 2006 als
Assessor und angestellter Rechtsanwalt und seitdem als selbständiger
Rechtsanwalt tätig.
Er bearbeitet in der Kanzlei
die Tätigkeitsschwerpunkte allgemeines Zivilrecht, Mietrecht,
Sozialrecht und Verwaltungsrecht.
Seine Interessenschwerpunkte
liegen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Familien- und
Erbrechts.