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Juristen können selbstverständlich auch humorvoll sein,
das Recht ist nicht nur eine ernste Sache. Eine Auswahl der nicht immer ganz
freiwilligen Komik finden Sie hier.
| Wussten Sie, was das heißen könnte ? |
Es heißt ausgesprochen ... |
| RkReÜAÜG |
Rinderkennzeichnungs- und
Rinderetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz
und betraf einen Gesetzesentwurf vom
Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.10.1999 |
| BPräsFlaggAnO |
Anordnung des Bundespräsidenten über die
Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr |
| EuRHiÜbkVtrNLD |
Vertrag vom 30.08.1979 über die Ergänzung des
europäischen Übereinkommens vom 20.04.1959 über die Rechtshilfe in
Strafsachen und die Erleichterung sowie Vereinfachung seiner Anwendung |
| BliwaG |
Blindenwarenvertriebsgesetz |
| Was ist ein
Schankgefäß ? |
Schankgefäße sind Gefäße, die zum gewerbsmäßigen Ausschank von
Getränken gegen
Entgelt bestimmt sind und bei Bedarf gefüllt werden
Schankgefäße sind Gefäße, die zum gewerbsmäßigen Ausschank von
Getränken gegen
Entgelt bestimmt sind und bei Bedarf gefüllt werden
Schankgefäße sind Gefäße, die zum gewerbsmäßigen Ausschank
von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind und bei Bedarf gefüllt werden.
(§ 9 Abs. 1 Eichgesetz) |
| Urteile mit Witz |
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| AG Krefeld
Der Staat muss sparen! - Koste es, was es wolle... |
Der Bezirksrevisor am
Landgericht Krefeld kann einen Erfolg melden. Er hat der Staatskasse und
damit dem Steuerzahler 13,40 DM gespart, weil er die Kostenübernahme für
einen Ring Fleischwurst im Wert von 16,19 DM verweigerte. Der damit
verbundene Verwaltungsaufwand, der monatelang Gerichte, Gutachter und
Anwälte beschäftigte, dürfte allerdings in die Tausende gehen.
Tatbestand
Eine Autofahrerin musste sich wegen des Vorwurfs des versuchten
Versicherungsbetruges vor Gericht verantworten. Sie hatte nach einem
Verkehrsunfall mit einem Schäferhund bei der Haftpflicht des Hundehalters
Schäden geltend gemacht, die nach Meinung der Versicherung nicht bei dem
Unfall entstanden sein konnten. Die Verteidigung beauftragte daraufhin einen
Gutachter, der durch einen Crashversuch mit Hilfe eines speziellen
Hunde-Dummys die Unschuld der Mandantin nachweisen sollte. Zur Herstellung
dieses Hunde-Dummys war es notwendig, einen vergleichbaren Hund zu
vermessen. Die Wahl fiel auf den Schäferhundrüden Axel. Mit einem Ring
Fleischwurst wurde er zur Mitarbeit überredet. Im Anschluss an den Prozess,
der für die Autofahrerin übrigens mit einem Freispruch endete, wurden die
Verfahrenskosten zusammen mit den Bewirtungsspesen für den Schäferhund Axel
der Staatskasse in Rechnung gestellt. Doch dem beim Landgericht Krefeld
tätigen Bezirksrevisor ging diese Art der Tierliebe zu weit. Namens der
Landeskasse lehnte er die Übernahme der Fleischwurstrechnung ab. Dieses
wollten wiederum die Anwälte der freigesprochenen Autofahrerin nicht
widerspruchslos hinnehmen. Nachdem mehrere Schriftsätze gewechselt wurden,
zog das AG Krefeld (Az. 19 Cs 12 Js 1431/96) im Dezember 1997 - also vier
Monate nach Prozessende - einen vorläufigen Schlussstrich unter die
Wurstaffäre.
Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass dem Hund wohl eine
erstattungsfähige Verköstigung zustand, aber nicht unbedingt in Form einer
teuren Fleischwurst. Den Hunde-Dummy-Herstellern wäre zuzumuten gewesen,
handelsübliches Tierfutter zu reichen, wie etwa Hundekuchen. Der Wert dafür
wurde mit 2,79 DM angesetzt. Wie das Gericht ausführt, hätte von diesem
Betrag beispielsweise eine Packung Schmackos (12 Riegel) Geschmacksrichtung
Rind gekauft werden können, die - Originalton Gericht - "im übrigen sehr
appetitlich wirken".
Die Bemühungen des sparsamen Bezirksrevisors im Festsetzungsverfahren haben
sich also gelohnt.
AG Krefeld (Az. 19 Cs 12 Js 1431/96)
(Fundstelle: Mitteilungsbl. des Landesverbandes der ReNos in Sachsen-Anhalt
Heft 3/98; S. 17f) |
Finanzgericht Düsseldorf
Kann für ein Hotelbett eine Investitionszulage
verlangt werden ? |
...nach diesen Grundsätzen sind Sockel (Gestell),
Nachtablage, Lattenrost, Matratzenschoner, Matratze, Kissen, Steppbett und
Bettwäsche als geringwertige Wirtschaftsgüter anzusehen, denn sie sind
jeweils selbständig nutzungsfähig und ihre Anschaffungskosten betrugen
weniger als 800 DM. Zwar werden die einzelnen Wirtschaftsgüter in dem
Pensionsbetrieb des Klägers zusammen als Bett genutzt und dienen sicherlich
dazu, die Erwartungen eines Pensionsgastes zu erfüllen, aber sie sind nicht
derartig miteinander verbunden, dass sie aufgrund ihrer
naturwissenschaftlichen oder technischen Eigenschaften nur in derselben
Zusammenstellung eingesetzt werden können. Die streitigen Gegenstände haben
genormte Fertigungsgrößen, sind jederzeit austauschbar und können beliebig
neu als Bett zusammengestellt werden. Lattenrost, Matratze (einschließlich
Matratzenschoner) werden üblicherweise ohne Befestigung in das Bettgestell
hineingelegt. Aus dem Bettgestell herausgenommene Lattenroste oder Matratzen
sind immer noch als solche nutzbar. Dies gilt auch für das Bettgestell nach
Entnahme von Lattenrost oder Matratze, zumal es auch nur als bloßes
Sockelbett bestellt und geliefert wurde. Decke und Kissen, deren Bezüge
häufig gewechselt werden, liegen erfahrungsgemäß nur lose auf dem Bett. Die
Bettwäsche wird auch nicht jeweils nur für dasselbe Hotelbett verwendet.
Ihre gemeinsame Nutzung ist regelmäßig nur von kurzer Dauer. Ein größeres
Kopfkissen oder eine kleinere Bettdecke würde die Nutzung des Hotelbettes
nicht beeinträchtigen. Nach Entfernen von Bettdecke und Kopfkissen wird man
dem verbleibenden Bett die weitere Nutzbarkeit nicht absprechen können.
Bereits im Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 113/67, BStBl II 1968, 566, hat es
der BFH abgelehnt, die Erstausstattung eines Hotelbetriebs als einheitliches
Ganzes zu betrachten, weil er die einzelnen - dort streitigen - zur Möbel-,
Textil-, Wäsche- und Geschirrausstattung des Hotels gehörenden
Wirtschaftsgüter ebenso für durchaus selbständig nutzbar hielt.
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OLG Düsseldorf
10.12.2003 18 U 97/03Was ist
ein geräumiges Hotelzimmer ? |
1. Mit der Angabe im
Reiseprospekt, das Zimmer sei geräumig, wird keine bestimmte Mindestgröße
des Zimmers zugesichert. Ob ein Zimmer von seinem Bewohner als "eng",
"normal groß" oder "geräumig" eingestuft wird, ist primär eine Frage seines
persönlichen Raumempfindens. Mithin handelt es sich bei dieser Angabe um ein
Werturteil über die Doppelzimmer, auf die sich die Garantiezusage - wie
dargelegt - nicht erstreckt.
2. Der Senat teilt auch nicht die Auffassung des Klägers, dass ein
Doppelzimmer mindestens 12 qm groß sein müsse. Um dem Merkmal eines
Doppelzimmers zu entsprechen, muss das Zimmer Platz für ein Doppelbett und
die sonstige notwendige Möblierung (wie z.B. einen Kleiderschrank) bieten.
Schließlich muss ausreichend Platz verbleiben, um die Möbel funktionsgerecht
nutzen zu können. Hierbei ist der Platzbedarf auch von der Art der
Möblierung abhängig. Denn ein Kleiderschrank mit Schiebetüren benötigt zum
Beispiel weniger Platz als ein Kleiderschrank mit Türen. |
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