Neue Sozialversicherungsgrenzen für 2006

 

Die Bundesregierung hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen und der Bundesrat hat diesen zugestimmt. Damit werden die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen bestimmt.

 

Alte Länder

Neue Länder

Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn

sie im Jahr mehr verdienen als

47.250 €

47.250 €

Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn

sie im Monat mehr verdienen als

3.937,50 €

3.937,50 €

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

werden berechnet von jährlich höchstens

42.750 €

42.750 €

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

werden berechnet von monatlich höchstens

3.562,50 €

3.562,50 €

Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und

Arbeitslosenversicherung beträgt im Jahr

63.000 €

52.800 €

Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge

werden berechnet von monatlich höchstens

5.250 €

4.400 €

Bezugsgröße in der Sozialversicherung (monatlich)

2.450 €

2.065 €

Geringfügigkeitsgrenze (monatlich)

400 €

400 €

Die Beitragssätze für die Krankenversicherung werden individuell von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,7 %. Der Rentenversicherungsbeitragssatz liegt bei 19,5 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt bei 6,5 %. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen.

Ausnahmen:

a)       Kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 23. Lebensjahr müssen ab dem 1.1.2005 zusätzlich 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Der Beitragssatz erhöht sich für solche Mitglieder somit auf 1,95 %. Davon trägt der Arbeitgeber 50 % von 1,7 % = 0,85 %, der Arbeitnehmer 1,1 %. Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, sowie Wehr­ und Zivildienstleistende sind von der Zuschlagspflicht ausgenommen.

b)      Im Bundesland Sachsen beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung 1,35 %, der Arbeitgeberanteil 0,35 %. Kinderlose Arbeitnehmer in Sachsen tragen unter weiteren Voraussetzungen (siehe Punkt a) 1,6 % ab 1.1.2005.

c)       Bei sog. Gleitzonenjobs – also bei Arbeitsentgelten zwischen 400 und 800 Euro – steigt der Arbeitnehmerbeitrag in dieser Progressionszone aufgrund einer bestimmten Berechnungsformel linear von ca. 4 % auf den vollen Beitrag an.

 

Sachbezugswerte 2006

 

Die Sachbezugsverordnung bestimmt den Wert der Sachbezüge, die Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten. Der Wert für Verpflegung wird ab 1.1.2006 um 2,40 Euro auf 202,70 Euro angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern erhöht sich der Wert um 2,30 Euro auf 196,50 Euro und in den neuen Ländern um 4 Euro auf 182,00 Euro.

Sofern im Unternehmen unentgeltliche oder verbillitgte Mahlzeiten abgegeben werden, sind 2006 für das Frühstück 1,48 Euro und für das Mittag- und Abendessen jeweils 2,64 Euro anzusetzen.

Veröffentlicht am 26.11.2005

Thomas Fochler

Rechtsanwalt

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