Änderungen im Arbeitsrecht zum 01.01.2006
Zum 01.01.2006 hat der Gesetzgeber abermals eine Reihe von Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft gesetzt, die nachfolgend kurz dargestellt werden sollen.
1. Aufhebung der Steuerfreiheit von Abfindungen
Abfindungszahlungen wegen der arbeitgeberseitigen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses sind seit dem 01.01.2006 in der Regel nicht mehr steuerfrei. Näheres finden Sie in unserem Beitrag Versteuerung von Abfindungen bei arbeitgeberseitiger Auflösung des Dienstverhältnisses.
2. Veränderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen
Mit Wirkung zum 01.01.2006 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf monatlich 3.562,50 € (40.740,00 € jährlich) und die Versicherungspflichtgrenze auf 3.937,50 € monatlich (47.250,00 € jährlich) angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung blieb unverändert.
3. Arbeitslosengeld
Die bereits vor einiger Zeit beschlossenen Änderungen in der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld sind seit dem 01.01.2006 in Kraft. Danach wird die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld auf 12 Monate (unter 55 Jahre) bzw. auf 18 Monate (nach Vollendung des 55. Lebensjahres) gekürzt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Regelung gerade nach langjähriger Einzahlung in das System der Arbeitslosenversicherung verfassungskonform ist.
Torsten Franik
Rechtsanwalt