Regelungen des Ehegattenunterhaltes seit dem 01.01.2008
Am 30.11.2007 beschloss der Bundesrat das Gesetz, mit dem u.
a. die Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches zum
Unterhaltsrecht geändert wurden (siehe geänderte
Gesetzesbestimmungen zum BGB).
www.bmj.de/files/-/2958/%C4nderungen%20BGB-Bestimmungen%20Unterhalt.pdf
Mit diesen Neuerungen hat die Politik im wesentlichen die
Schutzregelungen für die Hausfrau abgeschafft. Es wurde
nunmehr gesetzlich verankert, dass jeder geschiedener
Ehegatte verpflichtet ist, für seinen Unterhalt zu sorgen,
indem er eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt. Soweit
der geschiedene Ehegatte jedoch nicht in der Lage ist, durch
seine Einkünfte und sein Vermögen seinen Lebensbedarf, der
sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet, selbst
zu decken, hat er auch zukünftig einen Anspruch auf
Ehegattenunterhalt.
Monika
Kröger
Rechtsanwältin