Ehescheidung
Ist
die Ehe der Parteien zerrüttet und eine Partei nicht
bereit die eheliche Gemeinschaft wieder herzustellen, kann
die Ehe auf Antrag einer Partei geschieden werden. Eine Ehe
gilt in der Regel als zerrüttet, wenn die Parteien mindestens
ein Jahr voneinander getrennt sind.
Ein Antrag auf Ehescheidung wird beim örtlich
zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die antragsstellende
Partei muss anwaltlich vertreten sein.
Die
Online-Scheidung
Wir
bieten Ihnen die Möglichkeit neben der persönlichen
Beratung und Mandatierung in einem unserer Büros über
das angegebene Formular uns einen Auftrag zur Einreichung
eines Scheidungsantrages zu erteilen.
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