Dr. Schilde  Fochler  Kröger
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Ehescheidung

Ist die Ehe der Parteien zerrüttet und eine Partei nicht bereit die eheliche Gemeinschaft wieder herzustellen, kann die Ehe auf Antrag einer Partei geschieden werden. Eine Ehe gilt in der Regel als zerrüttet, wenn die Parteien mindestens ein Jahr voneinander getrennt sind.

Ein Antrag auf Ehescheidung wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die antragsstellende Partei muss anwaltlich vertreten sein.

Die Online-Scheidung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit neben der persönlichen Beratung und Mandatierung in einem unserer Büros über das angegebene Formular uns einen Auftrag zur Einreichung eines Scheidungsantrages zu erteilen.


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Stand: 27.02.11 11:24:55
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