|
Hausrat
und Ehewohnung
Bezüglich
des Hausrates und der ehelichen Wohnung sollten sich beide
Ehepartner schon im Vorfeld einigen, durch wen diese weiterhin
genutzt werde. Es besteht aber auch hier die Möglichkeit,
eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Die verursacht
jedoch weitere Kosten, da sich der Streitwert des Verfahrens
entsprechend erhöht.
zurück
zur Serviceseite Familienrecht |