Dr. Schilde  Fochler  Kröger
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Hausrat und Ehewohnung

Bezüglich des Hausrates und der ehelichen Wohnung sollten sich beide Ehepartner schon im Vorfeld einigen, durch wen diese weiterhin genutzt werde. Es besteht aber auch hier die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Die verursacht jedoch weitere Kosten, da sich der Streitwert des Verfahrens entsprechend erhöht.

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Stand: 27.02.11 11:24:56
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