Dr. Schilde  Fochler  Kröger
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Sorgerecht


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Sorgerecht

Das Sorgerecht verbleibt bei gemeinsamen ehelichen Kindern grundsätzlich bei beiden Elternteilen. Liegen jedoch Anhaltspunkte vor, nach welchen das Kindeswohl durch die gemeinsame Sorge gefährdet erscheint oder ist ein Elternteil nicht in der Lage oder bereit, die Sorge mitauszuüben, kann die elterliche Sorge einem Elternteil allein übertragen werden.

Auch hierzu muss dann eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens beantragt werden.

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Stand: 27.02.11 11:24:54
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