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Sorgerecht
Das
Sorgerecht verbleibt bei gemeinsamen ehelichen Kindern grundsätzlich
bei beiden Elternteilen. Liegen jedoch Anhaltspunkte vor,
nach welchen das Kindeswohl durch die gemeinsame Sorge gefährdet
erscheint oder ist ein Elternteil nicht in der Lage oder bereit,
die Sorge mitauszuüben, kann die elterliche Sorge einem
Elternteil allein übertragen werden.
Auch hierzu
muss dann eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens
beantragt werden.
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