Dr. Schilde  Fochler  Kröger
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Versorgungsausgleich


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Versorgungsausgleich

Grundsätzlich werden im Termin der Ehescheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit geteilt. Dies ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Hierzu ist der ausgefüllte Fragebogen zum Versorgungsausgleich beim Familiengericht einzureichen.

Auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen verzichtet werden:

- die Eheleute haben einen notariellen Vertrag abgeschlossen, in dem Sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten
- die Eheleute wünschen beide den Verzicht des Versorgungsausgleichs und die Vereinbarung wird gerichtlich genehmigt

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann auf Antrag einer Partei ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs für die antragsstellende Partei im Ergebnis unzumutbar ist

Material
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Erläuterung zum Versorgungsausgleich

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Stand: 27.02.11 11:24:56
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