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Versorgungsausgleich
Grundsätzlich
werden im Termin der Ehescheidung die Rentenansprüche
aus der Ehezeit geteilt. Dies ist der sogenannte Versorgungsausgleich.
Hierzu ist der ausgefüllte Fragebogen zum Versorgungsausgleich
beim Familiengericht einzureichen.
Auf
die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann unter
den nachfolgenden Voraussetzungen verzichtet werden:
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die
Eheleute haben einen notariellen Vertrag abgeschlossen,
in dem Sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs
verzichten |
| - |
die
Eheleute wünschen beide den Verzicht des Versorgungsausgleichs
und die Vereinbarung wird gerichtlich genehmigt |
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