|
Elterngeld
Seit dem 01.01.2007
erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein monatliches Elterngeld
in Höhe von 300,00 € bis zu 1.800,00 € für einen Zeitraum von 12
Monaten, bei Wahrnehmung der so genannten Partnermonate von bis zu 14
Monaten. Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld haben grundsätzlich
alle Eltern, unabhängig von dem von ihnen in den 12 Monaten vor der
Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes erzielten Einkommen.
Das Elterngeld hat das
zuvor bis einschließlich 31.12.2006 gezahlte Erziehungsgeld abgelöst.
Anspruch auf Erziehungsgeld von monatlich 300,00 € über einen Zeitraum
von bis zu 24 Monaten hatte lediglich die Kindesmutter, sofern das vom
Kindsvater erzielte Einkommen eine festgelegte Bemessungsgrenze nicht
überschritten hat.
Die Höhe des monatlichen
gezahlten Elterngeldes richtet sich nach dem in den 12 Monaten vor der
Geburt erzielten Einkommen des Anspruchstellers. Grundsätzlich beträgt
das Elterngeld 67% des vor der Geburt erzielten Einkommens. Bei
Einkommen unter 1.000,00 € monatlich erhöht sich der prozentuale Anteil
von 67% auf bis zu 100%.
Bei der Berechnung des
monatlichen Elterngeldes wird jedoch in der Regel nur das reguläre
Arbeitseinkommen ohne Sonderzahlungen berücksichtigt. Noch schwieriger
gestaltet sich die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen,
welche die Elternzeit in Anspruch nehmen. Zudem wird vor der Geburt
erzieltes Einkommen höchstens bis zu einer Bemessungsgrenze von 2.700,00
€ zur Berechnung herangezogen.
Erzielt der
Anspruchssteller während des Bezugszeitraumes von Elterngeld
zusätzliches Einkommen, so wird dieses von der Bemessungsgrenze
abgezogen und das zu zahlende Elterngeld auf Grundlage dieser neuen
Bemessungsgrenze berechnet. Der Anspruch auf Elterngeld sinkt dadurch.
Auch hier wird jedoch mindestens ein Sockelbetrag in Höhe von monatlich
300,00 € gezahlt.
Bereits an diesen wenigen
Beispielen wird deutlich, dass es sich lohnt, Elterngeldbescheide
rechtlich überprüfen zu lassen. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass
ihr Elterngeldbescheid korrekt ist, sollten Sie diesen schnellstmöglich
vom Fachmann überprüfen lassen. Sofern der Bescheid fehlerhaft ist, muss
innerhalb von einem Monat seit Zugang des Bescheides bei Ihnen
Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Anderenfalls würde der
Bescheid rechtskräftig. |