Dr. Schilde  Fochler  Kröger
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Elterngeld


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Elterngeld

Seit dem 01.01.2007 erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein monatliches Elterngeld in Höhe von 300,00 € bis zu 1.800,00 € für einen Zeitraum von 12 Monaten, bei Wahrnehmung der so genannten Partnermonate von bis zu 14 Monaten. Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, unabhängig von dem von ihnen in den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes erzielten Einkommen.

Das Elterngeld hat das zuvor bis einschließlich 31.12.2006 gezahlte Erziehungsgeld abgelöst. Anspruch auf Erziehungsgeld von monatlich 300,00 € über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten hatte lediglich die Kindesmutter, sofern das vom Kindsvater erzielte Einkommen eine festgelegte Bemessungsgrenze nicht überschritten hat.

Die Höhe des monatlichen gezahlten Elterngeldes richtet sich nach dem in den 12 Monaten vor der Geburt erzielten Einkommen des Anspruchstellers. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld 67% des vor der Geburt erzielten Einkommens. Bei Einkommen unter 1.000,00 € monatlich erhöht sich der prozentuale Anteil von 67% auf bis zu 100%.

Bei der Berechnung des monatlichen Elterngeldes wird jedoch in der Regel nur das reguläre Arbeitseinkommen ohne Sonderzahlungen berücksichtigt. Noch schwieriger gestaltet sich die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen, welche die Elternzeit in Anspruch nehmen. Zudem wird vor der Geburt erzieltes Einkommen höchstens bis zu einer Bemessungsgrenze von 2.700,00 € zur Berechnung herangezogen.

Erzielt der Anspruchssteller während des Bezugszeitraumes von Elterngeld zusätzliches Einkommen, so wird dieses von der Bemessungsgrenze abgezogen und das zu zahlende Elterngeld auf Grundlage dieser neuen Bemessungsgrenze berechnet. Der Anspruch auf Elterngeld sinkt dadurch. Auch hier wird jedoch mindestens ein Sockelbetrag in Höhe von monatlich 300,00 € gezahlt.

Bereits an diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass es sich lohnt, Elterngeldbescheide rechtlich überprüfen zu lassen. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass ihr Elterngeldbescheid korrekt ist, sollten Sie diesen schnellstmöglich vom Fachmann überprüfen lassen. Sofern der Bescheid fehlerhaft ist, muss innerhalb von einem Monat seit Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Anderenfalls würde der Bescheid rechtskräftig.

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Stand: 27.02.11 11:25:19
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