Dr. Schilde  Fochler  Kröger
Rechtsanwälte


 

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Wenn Sie einen Bescheid einer Behörde über die Bewilligung oder Ablehnung von beantragten Leistungen erhalten haben, sollten Sie diesen Bescheid sofort gründlich prüfen. Auch wenn er teilweise oder vollständig fehlerhaft ist, kann er wirksam bleiben, wenn Sie keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns Ihren Bescheid in Kopie zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit per Brief, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass uns eine Prüfung Ihrer Bescheide und die ggf. erforderliche Tätigkeit gegenüber der Behörde oder im Klageverfahren nur möglich ist, wenn uns eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Zudem ist es erforderlich, uns vor Übernahme des Mandates eine Zusage ihrer Rechtsschutzversicherung über die Kostenübernahme oder die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kopie übersenden. Sollten Sie nur über geringe finanzielle Mittel verfügen oder Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe beziehen, können Sie für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung im Widerspruchsverfahren einen Beratungshilfeschein beantragen. Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise unter der Rubrik Kosten.

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Stand: 27.02.11 11:25:18
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