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Wenn Sie einen Bescheid einer
Behörde über die Bewilligung oder Ablehnung von beantragten Leistungen
erhalten haben, sollten Sie diesen Bescheid sofort gründlich prüfen.
Auch wenn er teilweise oder vollständig fehlerhaft ist, kann er wirksam
bleiben, wenn Sie keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.
Wir bieten Ihnen die
Möglichkeit, uns Ihren Bescheid in Kopie zur Überprüfung der
Rechtmäßigkeit per Brief, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden.
Bitte beachten Sie, dass uns eine Prüfung Ihrer Bescheide und die ggf.
erforderliche Tätigkeit gegenüber der Behörde oder im Klageverfahren nur
möglich ist, wenn uns eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorliegt.
Zudem ist es erforderlich, uns vor Übernahme des Mandates eine Zusage
ihrer Rechtsschutzversicherung über die Kostenübernahme oder die Police
Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kopie übersenden. Sollten Sie nur über
geringe finanzielle Mittel verfügen oder Arbeitslosengeld bzw.
Sozialhilfe beziehen, können Sie für eine anwaltliche Beratung oder
Vertretung im Widerspruchsverfahren einen Beratungshilfeschein
beantragen. Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise unter der Rubrik
Kosten. |